Ja, eine Terminvereinbarung ist dringend notwendig, damit der Ablauf in unserer Praxis reibungslos für Sie verläuft. Bitte rufen Sie uns einfach unter der Nummer 04923/990800 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren.
Um unseren reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie, Termine nur in dringenden Fällen abzusagen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vor Ihrem Behandlungstermin ab.
Für eine Absage eines Termins am Montag empfehlen wir, bereits am Freitag oder am Wochenende auf unseren Anrufbeantworter zu sprechen, damit wir den Termin entsprechend neu vergeben können.
Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte Folgendes mit:
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig, wenn möglich 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn in unserer Praxis. Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplans leider nicht nachgeholt werden.
Ja, unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Daher behandeln wir selbstverständlich alle gesetzlich versicherten Patienten, die ein gültiges Rezept für Physiotherapie vorlegen.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass wir ein Rezept nicht direkt akzeptieren können. In solchen Fällen bitten wir Sie, das Rezept nochmals Ihrem Arzt vorzulegen. Dies ist erforderlich, da Physiotherapeuten gesetzlich verpflichtet sind, Rezepte auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Falls Fehler vorhanden sind, muss der Arzt diese mit Unterschrift und Stempel bestätigen, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.
Ab dem 1. Oktober 2020 wurde die Frist für den Beginn der Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen Verordnung auf 28 Tage verlängert. Diese Regelung gilt für alle Rezepte und soll den häufigen Terminstau in Praxen ausgleichen.
Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung bzw. Rezeptgebühr einziehen, da die gesetzlichen Krankenkassen nicht die gesamten Kosten einer Heilmittelverordnung übernehmen. Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.