Häufige Fragen (FAQ)

1) Muss ich einen Termin vereinbaren?

Ja, eine Terminvereinbarung ist dringend notwendig, damit der Ablauf in unserer Praxis reibungslos für Sie verläuft. Bitte rufen Sie uns einfach unter der Nummer 04923/990800 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren.

2) Bis wann muss ich einen Termin absagen?

Um unseren reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie, Termine nur in dringenden Fällen abzusagen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vor Ihrem Behandlungstermin ab.

3) Und wenn ich einen Montag-Termin absagen muss?

Für eine Absage eines Termins am Montag empfehlen wir, bereits am Freitag oder am Wochenende auf unseren Anrufbeantworter zu sprechen, damit wir den Termin entsprechend neu vergeben können.

4) Muss ich etwas mitbringen?

Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
  • Ihren Befreiungsausweis (falls Sie von Zuzahlungen befreit sind)
  • Einen Terminplaner zur Koordination weiterer Behandlungen
  • Ein frisches Badehandtuch oder Bettlaken (Größe 80 x 140 cm oder größer)

5) Bis wann muss ich zu meinem Termin erscheinen?

Bitte erscheinen Sie rechtzeitig, wenn möglich 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn in unserer Praxis. Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplans leider nicht nachgeholt werden.

 


Informationen für gesetzlich versicherte Patienten

1) Behandeln Sie auch gesetzlich versicherte Patienten?

Ja, unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Daher behandeln wir selbstverständlich alle gesetzlich versicherten Patienten, die ein gültiges Rezept für Physiotherapie vorlegen.

2) Warum musste ich mit meinem Rezept nochmal zum Arzt?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass wir ein Rezept nicht direkt akzeptieren können. In solchen Fällen bitten wir Sie, das Rezept nochmals Ihrem Arzt vorzulegen. Dies ist erforderlich, da Physiotherapeuten gesetzlich verpflichtet sind, Rezepte auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Falls Fehler vorhanden sind, muss der Arzt diese mit Unterschrift und Stempel bestätigen, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.

3) Wie lange ist ein Rezept gültig?

Ab dem 1. Oktober 2020 wurde die Frist für den Beginn der Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen Verordnung auf 28 Tage verlängert. Diese Regelung gilt für alle Rezepte und soll den häufigen Terminstau in Praxen ausgleichen.

4) Warum wird eine Rezeptgebühr/Eigenbeteiligung fällig?

Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung bzw. Rezeptgebühr einziehen, da die gesetzlichen Krankenkassen nicht die gesamten Kosten einer Heilmittelverordnung übernehmen. Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.

 


Medico Gornig Praxis für Physiotherapie

Krummhörn-Pewsum

 

Adolf-Köppe-Str. 9

26736 Krummhörn

 

Inhaber: Hartmut Gornig

Physiotherapeut / sektoraler Heilpraktiker


Telefon: 04923-990800

Telefax: 04923-990801

E-Mail: info@medicogornig.de

 


Mo.: 08:00-19:00 Uhr

Di.:   08:00-19:00 Uhr

Mi.:  08:00-19:00 Uhr

Do.:  08:00-19:00 Uhr

Fr.:   08:00-14:00 Uhr