Ja. Eine Behandlung ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch unter 04923 / 990800 oder über unser Kontaktformular auf der Website. So stellen wir sicher, dass
wir ausreichend Zeit für Ihre Behandlung einplanen können und Wartezeiten vermieden werden.
Physiotherapeutische Behandlungen erfolgen in der Regel auf Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung (Rezept).
Private Behandlungen oder Selbstzahlerleistungen sind – je nach Therapieform – ebenfalls möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne vorab an.
Gesetzliche Heilmittelverordnungen müssen innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden, sofern der Arzt keinen früheren
Behandlungsbeginn vermerkt hat.
Bitte vereinbaren Sie Ihren ersten Termin daher zeitnah nach Erhalt des Rezepts.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Kurzfristigere Absagen oder Nichterscheinen können wir leider nicht neu vergeben und behalten uns daher vor, den Termin privat in Rechnung zu stellen.
Falls Sie einen Termin am Montag absagen müssen, sprechen Sie bitte spätestens am Wochenende auf unseren Anrufbeantworter. So haben wir die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin folgende Unterlagen und Dinge mit:
Ihre ärztliche Heilmittelverordnung (Rezept)
Ihren Befreiungsausweis, sofern Sie von der Zuzahlung befreit sind
Einen Terminplaner oder Ihr Mobiltelefon zur Abstimmung weiterer Termine
Ein frisches Badehandtuch oder Bettlaken (mind. 80 × 140 cm)
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten leisten in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung (10 € Rezeptgebühr plus 10 % der
Behandlungskosten), sofern keine Befreiung vorliegt.
Private Patientinnen und Patienten sowie Selbstzahler erhalten eine Rechnung gemäß aktueller Preisliste.
Die Zuzahlung ist in der Regel zu Beginn oder im Verlauf der Behandlungsserie in unserer Praxis zu entrichten. Die Zahlungsmodalitäten erläutern wir Ihnen gerne persönlich.
Bitte erscheinen Sie 5–10 Minuten vor Behandlungsbeginn in unserer Praxis.
Bei verspätetem Erscheinen kann sich die Behandlungszeit aus organisatorischen Gründen verkürzen, da nachfolgende Termine pünktlich beginnen müssen.
Bitte tragen Sie bequeme Kleidung, die Bewegungsfreiheit ermöglicht. Je nach Behandlung kann es sinnvoll sein, entsprechende Körperbereiche freizulegen. Bei Bedarf erhalten Sie hierzu Hinweise durch Ihre Therapeutin oder Ihren Therapeuten.
Selbstverständlich. Alle personenbezogenen und medizinischen Daten werden vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) behandelt.
Ja. In vielen Fällen ist es sinnvoll, feste Folgetermine zu vereinbaren, um einen kontinuierlichen Therapieverlauf sicherzustellen. Gerne planen wir diese gemeinsam mit Ihnen.
Nicht wahrgenommene Termine ohne rechtzeitige Absage gelten als Ausfalltermin. Diese können wir leider nicht über die Krankenkasse abrechnen und müssen daher privat berechnen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne persönlich an oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.
Ja, unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Daher behandeln wir selbstverständlich alle gesetzlich versicherten Patienten, die ein gültiges Rezept für Physiotherapie vorlegen.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass wir ein Rezept nicht direkt akzeptieren können. In solchen Fällen bitten wir Sie, das Rezept nochmals Ihrem Arzt vorzulegen. Dies ist erforderlich, da Physiotherapeuten gesetzlich verpflichtet sind, Rezepte auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Falls Fehler vorhanden sind, muss der Arzt diese mit Unterschrift und Stempel bestätigen, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.
Ab dem 1. Oktober 2020 wurde die Frist für den Beginn der Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen Verordnung auf 28 Tage verlängert. Diese Regelung gilt für alle Rezepte und soll den häufigen Terminstau in Praxen ausgleichen.
Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung bzw. Rezeptgebühr einziehen, da die gesetzlichen Krankenkassen nicht die gesamten Kosten einer Heilmittelverordnung übernehmen. Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.
